Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle wurden nach Deutschland zurücktransportiert. Mit der Einlagerung der letzten sieben Behältern in das Zwischenlager Brokdorf wurde die Rücknahme radioaktiver Abfälle aus der Wiederaufarbeitung im Juni 2026 abgeschlossen.
Verursacher dieser hochradioaktiven Abfälle sind die deutschen Atomkraftwerke (AKW). Die Betreiber der AKW haben Brennelemente im Ausland wiederaufarbeiten lassen. Deutschland ist zur Rücknahme dieser Abfälle durch die Abfallverursacher verpflichtet.
Seit 2005 sind in Deutschland Transporte zur Wiederaufarbeitung deutscher Kernbrennstoffe im Ausland gesetzlich verboten. Es lagern allerdings noch Wiederaufarbeitungsabfälle im Ausland. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre radioaktiven Abfälle nach Deutschland zurücknehmen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.



































