Bis 2005 wurden Brennelemente aus deutschen Atomkraftwerken zur Wiederaufarbeitung nach Großbritannien und Frankreich transportiert. Die dabei angefallenen, in Deutschland verursachten hochradioaktiven Abfälle wurden größtenteils bereits nach Deutschland zurücktransportiert. 18 Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen stehen noch zur Rückführung nach Deutschland an. Sie sollen in den Zwischenlagern Brokdorf, Isar und Philippsburg aufbewahrt werden. Im November 2020 wurden bereits sechs Behälter mit verglasten radioaktiven Abfällen aus der britischen Wiederaufarbeitung zum Zwischenlager Biblis transportiert. Von den vier Standorten aus sollen die Behälter später zu einem Endlager beziehungsweise in die daran angeschlossene Konditionierungsanlage gebracht werden.
Verursacher dieser hochradioaktiven Abfälle sind die deutschen Atomkraftwerke (AKW). Die Betreiber der AKW haben Brennelemente im Ausland wiederaufarbeiten lassen. Deutschland ist zur Rücknahme dieser Abfälle durch die Abfallverursacher verpflichtet.
Seit 2005 sind in Deutschland Transporte zur Wiederaufarbeitung deutscher Kernbrennstoffe im Ausland gesetzlich verboten. Es lagern allerdings noch Wiederaufarbeitungsabfälle im Ausland. Gemäß ihren vertraglichen Verpflichtungen müssen die Abfallbesitzer, die Betreiber der Atomkraftwerke, ihre radioaktiven Abfälle nach Deutschland zurücknehmen. Zur Rücknahme dieser Abfälle hat sich die Bundesrepublik Deutschland auch völkerrechtlich verpflichtet.
Wiederaufarbeitung von Brennelementen
Der „Brennstoff“ für den Betrieb von Kraftwerken ist in den sogenannten Brennelementen enthalten. Nach mehreren Betriebsjahren haben diese ausgedient und werden ausgetauscht. Die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke haben die Brennelemente zur Wiederaufarbeitung nach La Hague (Frankreich) und Sellafield (Großbritannien) transportiert. Bei der Wiederaufarbeitung werden die Brennelemente mechanisch zerkleinert und durch ein chemisches Verfahren in wiederverwertbare Kernbrennstoffe und in radioaktiven Abfall getrennt.